Haftstrafe für Anästhesisten nach tödlicher Sedierung

Das Landgericht Berlin I hat einen 78-jährigen Facharzt für AnästhesieKreissystem
Im Anästhesiekreissystem wird das Atemgas rückgeführt, gefiltert und mit frischem Gas ergänzt. Es ermöglicht effiziente Inhalationsanästhesie, CO₂-Elimination über den Kalkabsorber und Einstellung der Narkosegase.
[Zum Glossareintrag] wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt und zusätzlich ein lebenslanges Tätigkeitsverbot als Anästhesist ausgesprochen. Vom Vorwurf des versuchten Mordes wurde er freigesprochen; das Urteil vom 22. August 2025 ist noch nicht rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der 29. Großen Strafkammer suchte die Patientin am 27. Januar 2020 eine Kreuzberger Orthopädiepraxis wegen Rückenbeschwerden auf. Auf Wunsch der Frau wurde der Anästhesist hinzugezogen, der eine SedierungSedierung
Sedierung bezeichnet die medikamentöse Dämpfung des zentralen Nervensystems, bei der der Patient beruhigt ist, aber je nach Tiefe ansprechbar bleiben kann. Ziele sind Angst- und Stressreduktion sowie bessere Toleranz von Eingriffen. Sie erfordert angepasstes Monitoring und Airway-Management.
[Zum Glossareintrag] vornahm – ohne die Patientin über die besonderen Risiken bei erkennbarer Adipositas aufzuklären. Anschließend überwachte er die Körper- und Vitalfunktionen nicht ausreichend, bemerkte Atem- und Herzstillstand zu spät und reagierte nicht sofort. Die Tochter, die das Geschehen durch ein Schlüsselloch beobachtete, alarmierte weitere Ärzte; später machte der Angeklagte der eintreffenden Notärztin bewusst falsche Angaben. Die Patientin erlitt einen schweren hypoxischen Hirnschaden und starb am 28. April 2020 im Krankenhaus an einer Infektion.
Juristisch wertete das Gericht die Maßnahme nicht als durch Einwilligung gedeckt, weil es an einer ordnungsgemäßen Aufklärung fehlte; damit lag kein strafausschließendes Einverständnis vor. Die Vorsitzende sprach von „reiner Selbstüberschätzung“ und gravierenden Verstößen gegen medizinische Standards; einen Tötungsvorsatz konnte die Kammer nicht feststellen.
Zum Strafmaß: Die verhängte Freiheitsstrafe von 3 Jahren 3 Monaten blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft (3 Jahre 9 Monate). Zusätzlich ordnete das Gericht ein lebenslanges Tätigkeitsverbot als Anästhesist an; es tritt erst mit Rechtskraft in Kraft. Laut Berichten war die verstorbene Patientin 59 Jahre alt.

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